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Offizieller Partner von

AGB

1. Präambel
1.1 Der Auftragnehmer nimmt Aufträge entgegen, verkauft, installiert, vermietet und liefert ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese nachstehenden Bedingungen gelten für alle Leistungen, die der        Auftragnehmer oder von ihm namhaft gemachtes Subunternehmen im Rahmen dieses Vertrages durchführt.
1.2 Mündlich vereinbarte Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden sind.
1.3 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausdrücklich ausgeschlossen.
1.4 Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer innerhalb der Annahmefrist entweder eine schriftliche Auftragsbestätigung sendet oder die bestellten Vertragsgegenstände liefert.
1.5 Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Die Angebotsgültigkeit beträgt 60 Kalendertage ab Angebotsdatum, wenn schriftlich nichts anders vereinbart wurde.

2. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Vertragsabschlüsse mit unseren Kunden, soweit diese Vollkaufleute sind und zwar auch darin, wenn bei zukünftigen Geschäften dem Käufer nicht noch einmal mitgeteilt werden. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn unsererseits dem nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die Rechtsunwirksamkeit einer oder mehrerer Bedingungen dieser allgemeinen Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen berührt die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.

3. Preise
3.1 Unsere Angebotspreise sind freibleibend und verstehen sich exkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3.2 Materialpreiserhöhungen, Lohnsteigerungen, Änderungen öffentlicher Abgaben und Wechselkursänderungen bei Bestellungen außerhalb der angeführten Angebotsfrist, gehen zu Lasten des Kunden oder berechtigen uns nach unserer Wahl zum Rücktritt vom Vertrag ohne Setzung einer Nachfrist.

4. Lieferung
4.1 Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt nach Eingang der schriftlichen Bestellung und Akzeptierung unser AGB.
4.2 Wir sind zu Teillieferungen  und Legung von Teilrechnung berechtigt, ohne dass der Besteller hieraus Rechte irgendwelcher Art geltend machen kann.
4.3 Bei Lieferungsverzug ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Falle höherer Gewalt (Streik, Aussperrung, unverschuldete Transportstörungen) sind wir berechtigt, unter Benachrichtigung des Bestellers ohne Schadenersatzverpflichtung vom Vertrag zurückzutreten, bzw. können wir die Erfüllung des Vertrages bis zur Behebung des Hindernisses zu verweigern, ohne dadurch in Verzug zu kommen.

4.4 Für vom Kunden zu vertretende Versandverzögerungen berechnen wir Lagerkosten von min. 2 % des Warenwertes pro angefangener Kalenderwoche.
4.5 Es gelten die in unseren Auftragsbestätigungen angeführten Lieferbedingungen.

5. Retournieren von bestellter Ware
Die Retournierung von bestellter Ware ist nicht möglich. In Ausnahmefällen und nur nach ausschließlich schriftlicher Zustimmung des Lieferanten, werden nur original verpackte Artikel retour genommen.

6. Stornobedingungen
Eine Stornierung bereits bestätigter Aufträge ist nur innerhalb von einem Werktag nach übersendeter Auftragsbestätigung möglich, danach wird die bestellte Ware lt. Vereinbarung ausgeliefert und verrechnet. Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt vom Vertrag für  Anlagen, welche für den Vertragsgegenstand produziert oder eigens bestellt wurden, ist nicht möglich.

7. Gefahrenübergang
7.1 Die Verwendung und evtl. Rücksendung der Ware erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Bestellers.
7.2 Sofern der Besteller keine besonderen Weisungen für den Versand erteilt (Eilzustellung, Schnellpaket, Luftsendungen etc.) wird dieser von uns nach bestem Ermessen unter Vorbehalt der günstigsten Versandart vorgenommen.
7.3 Da bei Transportschäden unbeschadet unseres Haftungsausschlusses, eine Haftung von Bahn, Post oder Spediteur eintreten kann, ist die jeweilige Sendung sofort nach Anlieferung zu überprüfen und evtl. Schäden sofort (innerhalb von 24 Stunden nach Übernahme) schriftlich durch den Zusteller zu bestätigen, damit die Möglichkeit erhalten bleibt, Regressansprüche bei Post, Bahn oder Spediteur anzumelden.
7.4 Im Falle der Selbstabholung gehen Transportschäden allein zu Lasten des Bestellers.

8. Mängelhaftung
Mängelrügen werden nur dann berücksichtigt, wenn sie innerhalb 3 Werktagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich gerügt werden. Die Frist ist nur gewährt, wenn innerhalb der genannten Tagesfrist die Mängelrüge bei uns eingeht. Bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge sind wir nach unserem Ermessen berechtigt, die Mängel zu beseitigen kostenlos Ersatz zu liefern oder die Ware zum berechneten Preis zurück zunehmen, auch wenn bereits Zahlung erfolgt war. Weitergehende Ansprüche stehen dem Besteller nicht zu. Er ist insbesondere nicht berechtigt, bei Mängelrügen die Zahlung des geschuldeten Kaufpreises ganz oder teilweise zu verweigern. Bei Nichtzahlung verliert der Besteller jegliche Ansprüche aus vorhandenen Mängeln. Sofern lediglich ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, ist der Besteller nicht berechtigt, die gesamte Lieferung zu beanstanden. Für Beanstandungen, die sich daraus ergeben, dass der Besteller seinem Auftrag falsche Angaben und Unterlagen zugrunde gelegt hat, haften wir in keinem Fall. Es besteht insbesondere dann für den Besteller kein Recht auf Umtausch. Im Falle der Lieferung von Sonderanfertigungen sind wir bei fristgerechter und begründeter Mängelrüge lediglich verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Eine Ersatzlieferung oder Rücknahme ist ausgeschlossen.

Bei der Lieferung von Bauteilen, die vor oder nach der Erhebung der Mängelrüge von dem Besteller bereits eingebaut worden sind, scheidet eine Haftung für Mängel aus. Technische oder optische Änderungen sowie Verbesserungen behalten wir uns vor.

9. Zahlung
9.1 Es gelten die in unseren Auftragsbestätigungen angeführten Zahlungsbedingungenen.
Zahlungen sind nach Rechnungslegung, innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen, zu begleichen.
9.2 Bei Aufträgen die Teillieferungen umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach jeder Teillieferung oder geleisteten Dienstleistung, Teilrechnungen zu legen.
9.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie­ oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten.
9.4 Bei dem Auftragnehmer einlangende Zahlungen tilgen zuerst Zinseszinsen, die Zinsen und Nebenspesen, die vorprozessualen Kosten, wie Kosten eines beigezogenen Anwaltes und Inkassobüros, dann das aushaftende Kapital, beginnend bei der ältesten Schuld.
9.5 Bei Zahlungsverzug werden vom Auftragnehmer Mahnspesen in Höhe von Euro 40,--/Mahnung  und Verzugszinsen  in Höhe von 12,4 % ab der 2. Mahnung verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
9.6 Bei unbegründeten Annahmeverzug hat der Besteller die uns dadurch entstehenden Kosten zu ersetzen. Ein solcher liegt insbesondere auch dann vor, wenn der Besteller, trotz einer etwas längeren Lieferzeit, die Waren nicht einlöst, ohne dass vorher der Auftrag schriftlich storniert worden ist und dies auch vom Lieferanten akzeptiert wurde.
9.7 Der Kunde ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt, mit Gegenforderungen welcher Art auch immer gegen unsere Forderungen aufzurechnen.
9.8 Schuldbefreiende Zahlungen sind nur an eines unser auf der Auftragsbestätigung angeführten Bankkonten oder in Bar gegen Kassenbestätigung möglich.

10. Gewährleistung
10.1 Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vollständigkeit des Materials, einwandfreie Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit der Geräte außer wenn andere Vereinbarungen, schriftlich,  unter Vollkaufleuten vereinbart werden.
10.2 Die Gewährleistung erstreckt sich auf Material und Verarbeitung. Die Vergütung der Arbeitszeit gilt nicht als vereinbart.
10.3 Voraussetzung für die Gewährleistung ist auch die Installation lt. Herstellerangaben, die Inbetriebnahme durch eine konzessionierte Fachfirma sowie die Durchführung der jährlichen Wartung(n).
10.4 Bei Bauteilen gelten die jeweiligen Garantiezusagen der Hersteller. Wir haften im Übrigen für Leistungen unserer Vorlieferanten und Erzeugnisse anderer Hersteller, die von uns geliefert werden nur insoweit, als diese auch uns gegenüber einzutreten haben.
10.5 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer den Kaufgegenstand verändert, beschädigt oder zerstört, oder wenn eigenmächtige Änderungen vorgenommen werden, dies gilt auch wenn die oben angeführten Eingriffe durch nicht autorisierte Fachfirmen, innerhalb der Gewährleistungsfrist, vorgenommen werden.
10.6 Die Gewährleistungsfrist wird durch uns oder Dritte vorgenommene Verbesserungen bzw. durch den Tausch von Teilen, nicht verlängert.
10.7 Für vom Kunden veranlasste Mängelbehebungen durch Dritte leisten wir keinen Ersatz.
10.8 Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind solche Mängel die durch unrichtige Montage oder Behandlung, Überanspruchung, Naturkatastrophen, Überspannungen, oder auf chemische und physikalische Einflüsse zurückzuführen sind

11. Softwarenutzung:
Soweit Vertragsgegenstand auch Softwareprodukte sind, gelten zusätzlich und gegebenenfalls auch einschränkend die jeweiligen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers, auch wenn diese dem Käufer vorab nicht bekannt waren. Hat der Käufer diese Lizenzbedingungen nicht gekannt, ist er berechtigt, die gelieferte Software unbenutzt, originalverpackt und mit unverletztem Lizenzsiegel binnen 3 Tagen zurückzugeben. Für Software übernehmen wir gegenüber dem Käufer die Gewährleistung, die der Softwarehersteller in seinen Lizenzbedingungen einräumt. Sonst gelten die unter Punkt 10 angeführten Bedingungen.

12. Dokumentation:
Wir sind berechtigt, zu gelieferten Waren deutsche Dokumentation und Benutzerhandbücher, oder auch solche in Englisch zu liefern. Es besteht keine Verpflichtung zur Lieferung weitergehender Dokumentationen, als diese der Hersteller für den Endkunden vorgesehen hat. Die Dokumentation wird immer in digitaler Form bereit gestellt.

13. Eigentumsvorbehalt
13.1Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer – gleich aus welchem Rechtsgrund und auch für zukünftige Lieferungen- unser Eigentum, bei Annahme von Wechseln bis zu deren Einlösung bzw. Gutschrift.
13.2 Bei Pfändung der gelieferten Ware, an der unser Eigentumsvorbehalt besteht, hat der Käufer die Pflicht zur unverzüglichen Anzeige an uns, damit wir unsere Eigentumsrechte geltend machen können. Der Besteller ist nicht berechtigt, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, von uns gelieferte Ware zu verpfänden. Sicherungsübereignungen vorzunehmen oder Tauschverträge abzuschließen.
13.3 Bei Verarbeitung und Einbau von Bauteilen erwerben wir, solange deren Bezahlung noch nicht erfolgt ist, Mieteigentum an dem hergestellten Werk. Veräußert der Käufer von uns gelieferte Ware, bevor die Zahlung erfolgt ist, so tritt er schon jetzt bis zur völligen Tilgung sämtlicher Forderungen gegen ihn, die ihm aus der Veräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns nach Anforderung eine Aufstellung über diese Forderungen einzusenden und seine Abnehmer von der Abtretung zu benachrichtigen. Wir sind dann berechtigt, diese Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Eine Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

14. Allgemeiner Haftungsausschluss:
14.1 Soweit wir im Rahmen unseres Lieferprogramms Auskünfte, Hinweise und Empfehlungen in technischen Fragen geben, sind diese unverbindlich und erfolgen ohne
Gewährleistungspflicht. Ebenso haften wir nicht für Druckfehler und irrtümliche Angaben in Katalogen, Prospekten und sonstigen Unterlagen.

14.2 Ebenfalls haften wir nicht für Schäden, die unmittelbar oder auch mittelbar durch
unsere Waren verursacht werden. Dies gilt vor allem für unsachgemäß installierte Anlagen durch Dritte.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlung des Kaufpreises sowie sonstige Leistungen ist Wiener Neudorf. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage, auch bei Wechselsachen, ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Handelsgericht Wiener Neustadt.